Produkte zum Begriff Arbeitgeber:
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Praxiswissen Arbeitgeber|Selbständig und Arbeitgeber|Als Kleinunternehmer Arbeitgeber
rechtliches Know-how für Selbstständige und Kleinbetriebe
Preis: 19.99 € | Versand*: 1.95 € -
Der Arbeitgeberassistent|Arbeitgeber Set|Ratgeber Arbeitgeber Kleinunternehmen
Set mit allen Arbeitshilfen für Selbstständige und Kleinbetriebe – u.a. Vorstellungsgespräch, Arbeitsvertrag, Abmahnung, Kündigung
Preis: 13.99 € | Versand*: 1.95 € -
Riese, Cornelius: Arbeitgeber-Attraktivität und Führung
Arbeitgeber-Attraktivität und Führung , Arbeitgeber-Attraktivität erhöhen Der demografische Wandel wird zunehmend durch den Fachkräftemangel in den Unternehmen spürbar. Arbeitgeber-Attraktivität wird damit zu der zentralen Erfolgsvoraussetzung für Organisationen. Sie setzt gute Führung auf allen Ebenen des Managements voraus. Beide sind untrennbar miteinander verbunden. Wichtige Impulse für die Praxis Dieses Buch ist ein Impulsgeber, wie Arbeitgeber-Attraktivität und Führung institutionell sowie individuell gestaltet und im Unternehmen verankert werden können. Cornelius Riese stellt seine Erfahrungen in Form eines ABCs der Arbeitgeber-Attraktivität dar. Dies dient als Leitfaden und beleuchtet wichtige Aspekte wie Coaching, Diversität, HR-Prozesse, Kommunikation, Recruiting oder Unternehmenswerte. Anschließend vertieft er das Thema mit renommierten Unternehmern und Führungspersönlichkeiten der Wirtschaft: . Angie Gifford, Meta . Jan-Hendrik Goldbeck, Goldbeck . Nicola Leibinger-Kammüller, Trumpf . Theodor Weimer, Deutsche Börse . Christoph Werner, dm . Stefan Wintels, KfW . Reinhard Zinkann, Miele , Bücher > Bücher & Zeitschriften
Preis: 22.00 € | Versand*: 0 € -
Der Minijob: Was Sie als Arbeitgeber beachten müssen!
Ein Minijob ist eine geringfügig entlohnte Beschäftigung, bei der der monatliche Arbeitslohn die sogenannte Geringfügigkeitsgrenze nicht überschreiten darf. Jahrelang lag diese Grenze bei 450,– €, so dass sich der Begriff »450-Euro-Job« eingebürgert hat. Ab dem 1.10.2022 wurde der Mindestlohn auf 12,– € pro Stunde angehoben und damit wird auch die Geringfügigkeitsgrenze angepasst. Sie wurde auf 520,– € erhöht und ist fortan dynamisch ausgestaltet. Eine Erhöhung des Mindestlohns führt von nun an automatisch zu einer Erhöhung der Geringfügigkeitsgrenze und orientiert sich an einer Wochenarbeitszeit von 10 Stunden zum Mindestlohn. Im Zuge dessen wurde auch der Übergangsbereich des sogenannten Midijobs entsprechend ausgedehnt. Zum 1.1.2023 erfolgte eine nochmalige Ausweitung des Übergangsbereichs bis zu einem Betrag von 2.000,– €.
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Wer zahlt Rentenversicherung Arbeitgeber oder Arbeitnehmer?
Die Rentenversicherung wird in Deutschland von beiden Seiten finanziert, sowohl vom Arbeitgeber als auch vom Arbeitnehmer. Der Arbeitgeber führt einen Teil des Gehalts des Arbeitnehmers als Beitragszahlung an die Rentenversicherung ab. Gleichzeitig wird auch ein Teil des Gehalts des Arbeitnehmers als Rentenversicherungsbeitrag direkt vom Bruttogehalt abgezogen. Somit teilen sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer die Kosten für die Rentenversicherung. Dieses System soll sicherstellen, dass im Alter eine angemessene Rente zur Verfügung steht.
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Wann meldet Arbeitgeber Arbeitnehmer Versicherung?
Arbeitgeber müssen Arbeitnehmer bei der Sozialversicherung anmelden, bevor diese ihre Arbeit aufnehmen. Dies geschieht in der Regel vor dem ersten Arbeitstag. Die genauen Fristen können je nach Land und Versicherungsträger variieren. Es ist wichtig, dass Arbeitgeber diese Anmeldung rechtzeitig vornehmen, um sicherzustellen, dass die Arbeitnehmer von Anfang an versichert sind. Bei Fragen zur Anmeldung können sich Arbeitgeber an die zuständige Versicherungsstelle oder Behörde wenden.
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Ist ein Arbeitgeber verpflichtet betriebliche Altersvorsorge anbieten?
Ist ein Arbeitgeber verpflichtet betriebliche Altersvorsorge anzubieten? In Deutschland besteht für Arbeitgeber keine gesetzliche Verpflichtung, eine betriebliche Altersvorsorge anzubieten. Allerdings können Tarifverträge, Betriebsvereinbarungen oder individuelle Arbeitsverträge eine solche Verpflichtung vorsehen. Zudem kann es steuerliche Vorteile für Arbeitgeber geben, die eine betriebliche Altersvorsorge anbieten. Letztendlich liegt es im Ermessen des Arbeitgebers, ob er seinen Mitarbeitern diese zusätzliche Form der Altersvorsorge anbieten möchte.
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Ist der Arbeitgeber zur betrieblichen Altersvorsorge verpflichtet?
Nein, grundsätzlich besteht keine gesetzliche Verpflichtung für Arbeitgeber, eine betriebliche Altersvorsorge anzubieten. Allerdings können Tarifverträge, Betriebsvereinbarungen oder individuelle Arbeitsverträge eine solche Verpflichtung vorsehen. Zudem kann es steuerliche Vorteile für Arbeitgeber geben, die eine betriebliche Altersvorsorge anbieten. Es ist daher empfehlenswert, sich über die Möglichkeiten und Vorteile einer betrieblichen Altersvorsorge zu informieren und gegebenenfalls mit dem Arbeitgeber darüber zu sprechen. Letztendlich liegt es im Ermessen des Arbeitgebers, ob er seinen Mitarbeitern diese Form der Altersvorsorge anbietet.
Ähnliche Suchbegriffe für Arbeitgeber:
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Vermögensaufbau und Altersvorsorge mit Investmentfonds
In Deutschland gibt es seit über 60 Jahren Investmentfonds und ihr Prinzip überzeugt bis heute: Ein Fonds bündelt das Geld vieler Sparer und legt es je nach Art des Fonds in zahlreiche Aktien, Anleihen oder Immobilien an. Wer Fondsanteile kauft, erreicht so schon mit relativ kleinen Beträgen eine breite Streuung über verschiedene Wertpapiere und Anlageklassen. Neben der Risikostreuung ist die Flexibilität ein wichtiger Vorteil: Fondsanteile können – bis auf wenige Ausnahmen – börsentäglich ge- und verkauft werden.
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Immobilien als Altersvorsorge und Kapitalanlage (Oberhuber, Nadine)
Immobilien als Altersvorsorge und Kapitalanlage , In Immobilien investieren und im Alter mietfrei wohnen Sie träumen vom Eigenheim, in dem Sie endlich tun und lassen können, was Sie wollen? Sie möchten lieber in die eigene Immobilie investieren, statt jeden Monat die Miete an jemand anderen zu überweisen und wollen sich nicht länger fragen, ob Sie sich das wohl auch im Alter noch leisten können? Oder möchten Sie an den steigenden Immobilienpreisen mitverdienen? Der deutsche Häusermarkt gilt im internationalen Vergleich als einer der stabilsten und trotz steigender Preise sind Immobilienanlagen in vielen Städten noch eine gute Investition. Der Finanztest Ratgeber zeigt Ihnen alle Optionen auf und erklärt, wie Sie mit Deutschlands beliebtester Form der Vorsorge ein Haus bauen oder eine Wohnung kaufen und im Alter und Ruhestand mietfrei wohnen können. Erfahren Sie in diesem Buch unter Anderem, wie groß Ihr Budget sein sollte, das Wichtigste zu Immobilienfonds, was bei einer Ferienimmobilie zu beachten ist und wie ein Bausparvertrag funktioniert. Diese 2. Neuauflage zeigt auf, wie Sie auch mit weniger Vermögen durch Immobilieninvestments Gewinne erzielen können, gibt Ihnen die wichtigsten Tipps und leitet Sie Schritt für Schritt durch alle Fragen bei Ihrer Altersvorsorge und Kapitalanlage mit Immobilien. - Eigene Ziele bestimmen: Wieviel Erspartes ist da und was können Sie monatlich stemmen? - Prognosen und Kalkulation: So finden Sie lohnenswerte Schnäppchen - Geschäfts- und Vertragspartner: So leisten Ihnen Architekten, Makler oder Wertermittler wertvolle Unterstützung - Vom Handschlag zum Vertrag: Faire Verträge abschließen und sich gegen finanzielle Risiken absichern , Bücher > Bücher & Zeitschriften , Auflage: 2., aktualisierte Auflage, Erscheinungsjahr: 20220823, Produktform: Kartoniert, Autoren: Oberhuber, Nadine, Auflage: 22002, Auflage/Ausgabe: 2., aktualisierte Auflage, Seitenzahl/Blattzahl: 160, Abbildungen: mit farbige Abbildungen und Grafiken, Keyword: rendite; geldanlage; wohnimmobilie; sparen; dummies; krisensicher; finanztip; einsteiger; hausbau; vermietung; baufinanzierung; immobilienkauf; eigentumswohnung; wohnungsbauprämie; wohnriester; mietpreisbremse; kfw; kaufimmobilie; baukindergeld; bauprämie, Fachschema: Besitz / Grundbesitz~Grundbesitz - Grundeigentum~Bau / Ratgeber~Hausbau / Bauratgeber~Recht / Ratgeber (allgemein)~Eigentum / Wohneigentum~Wohneigentum, Fachkategorie: Wohnen und Wohneigentum: Kauf, Verkauf und rechtliche Aspekte~Ratgeber, Sachbuch: Recht, Region: Deutschland, Thema: Orientieren, Warengruppe: HC/Recht/Rechtsratgeber, Fachkategorie: Grundeigentum und Immobilien, Thema: Optimieren, Text Sprache: ger, UNSPSC: 49019900, Warenverzeichnis für die Außenhandelsstatistik: 49019900, Verlag: Stiftung Warentest, Verlag: Stiftung Warentest, Verlag: Stiftung Warentest, Länge: 211, Breite: 163, Höhe: 10, Gewicht: 300, Produktform: Kartoniert, Genre: Sozialwissenschaften/Recht/Wirtschaft, Genre: Sozialwissenschaften/Recht/Wirtschaft, Vorgänger: 2334164, Vorgänger EAN: 9783747100462, eBook EAN: 9783747105948 9783747105931, Herkunftsland: DEUTSCHLAND (DE), Katalog: deutschsprachige Titel, Katalog: Gesamtkatalog, Katalog: Lagerartikel, Book on Demand, ausgew. Medienartikel, Relevanz: 0002, Tendenz: -1, Unterkatalog: AK, Unterkatalog: Bücher, Unterkatalog: Hardcover, Unterkatalog: Lagerartikel, WolkenId: 1921843
Preis: 22.90 € | Versand*: 0 € -
Söhngen Erste-Hilfe-Koffer Direkt Versicherung orange
Die Koffer der Serie Erste-Hilfe-Koffer Direkt sind für kleinere Betriebe und Gruppen aus Verwaltung, Handwerk und Dienstleistung gedacht; Der Inhalt basiert auf der Norm nach DIN 13157, zuzüglich Erste-Hilfe-Material nach berufsspezifischer Risikobewertung; Der gesetzlich vorgeschriebene Norm-Inhalt nach DIN 13157 wurde jeweils erweitert und ergänzt durch Erste-Hilfe-Material, das auf die ganz unterschiedlichen Anforderungen der einzelnen Berufsgruppen individuell abgestimmt und zugeschnitten ist.; Erste-Hilfe-Koffer Modell SN-CD; Maße: 310 x 210 x 130 mm; Material: ABS-Kunststoff in orange; inkl. Wandhalterung mit 90 Grad Stopp-Arretierung; Drehverschlüsse, Tragegriff, Gummidichtung; Kennzeichnung mit Piktogrammen und Siebdruckbeschriftung; Auf Wunsch kann Ihr Koffer aber auch individuell nach Ihrer Vorgabe gekennzeichnet werden; Jeder gewünschte Text - einzeilig, kein Logo - ist ohne Mehrpreis möglich.; Erste-Hilfe-Koffer Direkt mit Norm-Inhalt nach DIN 13157 plus berufsspezifischen Erweiterungen plus Eigenkennzeichnung ist lieferbar für viele Branchen.; Sterile Verbandstoffe von SÖHNGEN sind mit CE-Kennzeichnung, dem Herstellungsdatum und einem Haltbarkeitsdatum von 20 Jahren versehen; So können sterile Verbandstoffe im Normalfall innerhalb des Verwendungszeitraumes verbraucht werden, aufwendige Überwachungs-und Austauschmaßnahmen entfallen.;
Preis: 206.52 € | Versand*: 0,00 € -
Laschet, Carsten: Ratgeber Geschäftsführer-Haftung und D&O-Versicherung
Ratgeber Geschäftsführer-Haftung und D&O-Versicherung , Dieses Buch beantwortet Fragen, die sich jeder Geschäftsführer bzw. jede Geschäftsführerin stellen sollte! Die erfahrenen Autoren Carsten Laschet und Franz Held geben einen Überblick über die Grundgebote der Geschäftsführungstätigkeit von der Risikominimierung über die Haftungsprophylaxe bis zur Versicherbarkeit persönlicher Haftungsrisiken. Neben der Darstellung von Unternehmens-D&O-Versicherungslösungen werden auch die Möglichkeiten individueller Absicherung durch persönliche D&O-Policen erläutert. So gibt das Buch neben praktischen Tipps zur ordnungsgemäßen Geschäftsführung und der Vermeidung persönlicher Inanspruchnahmen auch eine Entscheidungshilfe für bedarfsgerechten D&O-Versicherungsschutz. Neu in der 4. Auflage: Zwei Sonderbeiträge der Gastautoren Dr. Wolfram Desch zum Thema "Aktuelle Entwicklungen in der Insolvenzrechtshaftung" sowie Oliver Lange zum Thema "Entgeht der Geschäftsführer der Haftung für eine Entscheidung, indem er eine anwaltliche Empfehlung einholt?". , Bücher > Bücher & Zeitschriften
Preis: 69.80 € | Versand*: 0 €
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Welche Versicherung zahlt nur der Arbeitgeber?
Welche Versicherung zahlt nur der Arbeitgeber? In Deutschland ist die gesetzliche Unfallversicherung die einzige Versicherung, die ausschließlich vom Arbeitgeber finanziert wird. Diese Versicherung schützt Arbeitnehmer vor den finanziellen Folgen von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten. Die Beiträge zur gesetzlichen Unfallversicherung werden allein von den Arbeitgebern getragen und richten sich nach der Gefahrenklasse des Unternehmens. Arbeitnehmer müssen sich nicht selbst um den Abschluss oder die Beitragszahlung kümmern, da dies alleinige Aufgabe des Arbeitgebers ist. Die gesetzliche Unfallversicherung ist somit eine wichtige Absicherung für Arbeitnehmer im Falle von Arbeitsunfällen.
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Welche Versicherung wird vom Arbeitgeber bezahlt?
Welche Versicherung wird vom Arbeitgeber bezahlt? In der Regel übernimmt der Arbeitgeber die Kosten für die gesetzliche Krankenversicherung seiner Mitarbeiter. Darüber hinaus zahlt der Arbeitgeber in vielen Fällen auch Beiträge zur Rentenversicherung, Arbeitslosenversicherung und Unfallversicherung. Die genauen Leistungen und Kosten variieren je nach Arbeitsvertrag und Tarifvertrag. Es ist wichtig, sich über die Versicherungsleistungen, die der Arbeitgeber übernimmt, im Vorfeld zu informieren, um mögliche Kostenfallen zu vermeiden.
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Ist der Arbeitgeber verpflichtet über Altersvorsorge zu informieren?
Ja, Arbeitgeber sind in Deutschland gesetzlich dazu verpflichtet, ihre Mitarbeiter über die Möglichkeit der betrieblichen Altersvorsorge zu informieren. Dies ergibt sich aus dem Betriebsrentengesetz. Arbeitgeber müssen ihren Beschäftigten daher Informationen zur betrieblichen Altersvorsorge zur Verfügung stellen und sie über ihre Möglichkeiten und Ansprüche aufklären. Diese Informationspflicht dient dazu, die Mitarbeiter bei der Altersvorsorge zu unterstützen und sie über ihre Optionen zu informieren. Durch die betriebliche Altersvorsorge können Arbeitnehmer von steuerlichen Vorteilen und zusätzlichen Altersbezügen profitieren.
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Ist der Arbeitgeber verpflichtet eine betriebliche Altersvorsorge anzubieten?
Ist der Arbeitgeber verpflichtet, eine betriebliche Altersvorsorge anzubieten? Ja, in Deutschland gibt es seit 2002 das Betriebsrentengesetz, welches vorsieht, dass Arbeitgeber ihren Arbeitnehmern die Möglichkeit zur betrieblichen Altersvorsorge bieten müssen. Allerdings gibt es Ausnahmen für Kleinbetriebe mit weniger als 30 Mitarbeitern. Die betriebliche Altersvorsorge ist eine freiwillige Leistung des Arbeitgebers, kann aber steuerliche Vorteile für beide Seiten bieten. Es lohnt sich daher, sich über die Möglichkeiten und Pflichten in Bezug auf die betriebliche Altersvorsorge zu informieren.
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